Steuerliche Vorteile bei der Säule 3a
Einzahlungen in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch lässt sich je nach Einkommen, Wohnort und Steuersatz ein namhafter Betrag sparen – oft mehrere Hundert bis mehrere Tausend Franken jährlich.
Beispiel:
Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 90'000.– kann eine Einzahlung von CHF 7'258.– je nach Kanton zu einer Steuerersparnis von CHF 1'000.– bis 2'500.– führen.
Fazit:
Die Einzahlung in die Säule 3a ist eine einfache und effiziente Möglichkeit, privat fürs Alter vorzusorgen – und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wer jährlich den Maximalbetrag einzahlt, profitiert doppelt.
Wann kann man die Franchise ändern (Krankenkasse)?
Ein Wechsel der Franchise, sei es eine Erhöhung oder Senkung, ist jeweils auf den Jahresbeginn möglich. Besonders der Umstieg auf eine höhere Franchise kann helfen, monatliche Prämien zu reduzieren.
Damit der Wechsel gültig ist, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden:
- Erhöhung der Franchise: Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember schriftlich bei der Krankenkasse eintreffen.
- Senkung der Franchise: Hier gilt eine frühere Frist – die Krankenkassen verlangen den Antrag bis spätestens 30. November.
