Prämienverbilligung – Anspruch prüfen & Krankenkassenprämien sparen
In der Schweiz steigen die Krankenkassenprämien jedes Jahr – besonders für Familien und Personen mit mittlerem oder tiefen Einkommen kann das eine finanzielle Belastung sein. Die gute Nachricht: Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine Prämienverbilligung, also finanzielle Unterstützung vom Kanton.
Was ist die Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung (auch Individuelle Prämienverbilligung, IPV) ist ein Beitrag des Kantons an Ihre obligatorische Grundversicherung (OKP). Sie wird je nach Einkommen, Vermögen, Wohnsitz und Familiensituation berechnet – und direkt an die Krankenkasse überwiesen, sodass Sie monatlich weniger Prämien zahlen.
Zuständig ist Ihr Wohnkanton
Jeder Kanton regelt die Prämienverbilligung etwas anders:
- Anspruchsgrenzen und Berechnungsmodelle variieren
- In manchen Kantonen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen, in anderen erhalten Sie die Unterstützung automatisch
Was Sie tun können:
- Prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind – gerne helfen wir Ihnen dabei!
- Achten Sie auf Fristen: In vielen Kantonen läuft die Antragsfrist nur bis Ende November für das Folgejahr.
- Halten Sie die letzte Steuerveranlagung bereit – sie ist die Basis für die Berechnung.
Tipp:
Insura24 unterstützt Sie nicht nur bei der Auswahl Ihrer Krankenkasse – wir zeigen Ihnen auch, wie Sie Prämien sparen können, inklusive möglicher Ansprüche auf Verbilligung.
