Kündigungsfristen bei Versicherungen – Was Sie wissen sollten
Viele Versicherungsnehmer zahlen über Jahre hinweg Beiträge, obwohl es längst bessere oder günstigere Angebote gibt. Der Schlüssel zum Wechsel: Die richtige Kündigungsfrist. Wer sie kennt und einhält, kann bares Geld sparen – und trotzdem optimal abgesichert bleiben.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die meisten Versicherungsverträge haben eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres. Das bedeutet: Sie müssen spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstermin kündigen – sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Beispiel:
Läuft Ihre Police bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung bis spätestens 30. September beim Versicherer eingehen.
Sonderkündigungsrecht – wann Sie vorzeitig rauskommen:
- Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung
- Schadenfall, nach dem Regulierung oder Ablehnung erfolgt ist
- Verkauf oder Abmeldung des versicherten Objekts (z. B. Auto)
So kündigen Sie richtig:
- Kündigung immer schriftlich (per Brief oder – wenn akzeptiert – per E-Mail)
- Immer mit Angabe der Versicherungsnummer
- Am besten per Einschreiben oder mit Lesebestätigung versenden
- Fristgerecht absenden – das Eingangsdatum zählt!
Tipp:
Nutzen Sie unseren kostenlosen Policen Check – wir sagen Ihnen nicht nur, ob sich ein Wechsel lohnt, sondern auch wann und wie Sie kündigen können.
